Nachlassplanung und Erbschaften
Vermögenskontinuität
Begleitung der Erben
Die wichtigsten Fragen, klar beantwortet
Erbfälle gehören zu den komplexesten Bereichen des Zivilrechts.
Die Fragen, die ein Erbfall aufwirft, sind selten einfach:
- Welche Steuern fallen an?
- Wer gilt als Erbe und mit welchen Rechten?
- Wie lassen sich Nachlassgegenstände veräußern?
- Wie ist der Pflichtteil zu schützen?
- Wie wird der letzte Wille rechtlich verbindlich gestaltet?
Es sind Fragen, die technisch zu beantworten sind — und es sind die Fragen, die wir beantworten.
Die Phasen der Nachfolge
Wir begleiten unsere Mandanten in jeder einzelnen.
Wir definieren die rechtliche Gestaltung und ihre Wirkungen.
Wir ordnen die für eine korrekte Durchführung erforderlichen Elemente.
Wir treten aktiv in das Erbfallverfahren ein und optimieren die bürokratische Abwicklung.
Wir handeln als Nachlassverwalter und stellen die treue Erfüllung des letzten Willens des Erblassers sicher, mit minimaler Streitigkeit zwischen den Erben.
- Minimierung der Erbschaftssteuer
- Gesetzliche Erbfolge («ab intestato»)
- Geltendmachung des Pflichtteils
- Verhandlungen und Mediation zwischen Miterben
- Gerichtliche Erbschaftsforderung in streitigen Fällen
- Annahme und Zuteilung der Erbschaft
Darüber hinaus übernehmen wir die damit verbundenen Verwaltungsformalitäten (Beschaffung notarieller Testamentsabschriften, Eintragung letztwilliger Verfügungen, Sterbeurkunden).
PATIENTENVERFÜGUNG
Die Patientenverfügung ermöglicht es, im Voraus die eigenen Wünsche bezüglich medizinischer Behandlungen festzulegen, für den Fall, dass der Verfasser seinen Willen nicht mehr selbst äußern kann.
Wir begleiten die Errichtung, Änderung und Eintragung der Verfügung vor einem Notar oder im jeweiligen Autonomen Register für Vorausverfügungen unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen Anforderungen.
Aufgrund der engen Verbindung mit der Nachlassplanung gehört dieser Bereich naturgemäß zu unserer Praxis im Erbrecht.
Mit klarem Ziel: eine geordnete und wirksame Übertragung zu gewährleisten, die dem Willen des Erblassers treu bleibt und Konflikte zwischen den Erben vermeidet.
Internationale Mandanten
Spezialisten im Internationalen Privatrecht
Wir greifen in Vorgängen mit Auslandsbezug ein, bei denen die korrekte Anwendung des Internationalen Privatrechts entscheidend ist — ein Bereich, in dem wir über besonders fundierte Spezialisierung verfügen.
Die häufigsten Konstellationen ergeben sich nach dem Tod einer ausländischen Person in Spanien: einige Angehörige leben in Spanien, andere im Ausland; kein Angehöriger lebt in Spanien, doch der Verstorbene besaß Vermögen in Spanien; oder der Verstorbene hinterlässt Vermögen in verschiedenen Mitgliedstaaten der Union sowie in Drittstaaten.
Wir betreuen unsere Mandanten umfassend, was Folgendes umfasst:
- Bestimmung des anwendbaren Rechts für jeden Aspekt des Mandats
- Feststellung der zuständigen Gerichtsbarkeit im jeweiligen Fall
- Koordination der beteiligten Rechtsordnungen
- Vollständige Abwicklung der Erbschaft oder Immobilienübertragung (sei es durch Verkauf oder Schenkung), ohne dass eine Reise des Mandanten nach Spanien erforderlich ist
Wenn Sie nach Spanien reisen, dann nur zum Genießen. Um die Erbschaft kümmern wir uns.
In der heutigen Zeit ist eine persönliche Reise nach Spanien für keine mit Erbschaft oder Immobilientransaktion verbundene Angelegenheit erforderlich.
Internationale Komplexität verlangt nicht nur fachliches Wissen, sondern auch Urteilsvermögen, Erfahrung und eine vollständig erprobte Koordinationsfähigkeit.
Wenn Sie eine Angelegenheit erwägen, die juristische Präzision und Diskretion verdient, sprechen wir miteinander.
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