Immobilientransaktionen
Juristische Präzision auf dem Niveau, das der Vermögenswert verlangt
Käuferseitige Begleitung
Juristische Diligenz vor jeder Unterschrift
Der Kauf einer Immobilie ist eine bedeutende Investition — oftmals die wichtigste im Leben eines Menschen.
Wir nehmen die Fragen vorweg, die für den Käufer von Bedeutung sind. Ist eine notarielle Urkunde erforderlich? Ist die Eintragung ins Grundbuch verpflichtend? Welche Risiken birgt eine belastete Immobilie? Bevor Sie irgendein Dokument unterzeichnen oder Beträge überweisen, erläutern wir Ihnen die Anforderungen, die Risiken und die rechtlichen Folgen jeder Entscheidung.
- Umfassende juristische und baurechtliche Prüfung (Due Diligence)
- Identitätsprüfung des Verkäufers
- Bonitätsprüfung des Verkäufers
- Erstellung und Prüfung des Reservierungsvertrags (Arras-Vertrag)
- Erstellung und Prüfung des Kaufvertrags
- Analyse des Hypothekenvertrags: Zinssätze, missbräuchliche Klauseln, Laufzeiten und Kündigungsbedingungen
- Definition und Strukturierung des Eigentums
- Grundbuchprüfung der Immobilie: Lasten, Hypotheken, Pfändungen sowie Zahlungsstatus gegenüber der Eigentümergemeinschaft
- Koordination mit Notariaten, Registern und sonstigen Beteiligten
Koordination eines unabhängigen technischen Gutachtens zur Überprüfung des Immobilienzustands und zur Aufdeckung möglicher verdeckter Mängel, als solide Grundlage für Preisverhandlungen.
Jede Transaktion wird mit klarem Anspruch geführt: die juristische Solidität des Vermögenswerts von Beginn an sichern und jede künftige Eventualität vorausdenken.
Internationale Mandanten
Spezialisten im Internationalen Privatrecht
Wir greifen in Vorgängen mit Auslandsbezug ein, bei denen die korrekte Anwendung des Internationalen Privatrechts entscheidend ist — ein Bereich, in dem wir über besonders fundierte Spezialisierung verfügen.
Die häufigsten Konstellationen ergeben sich nach dem Tod einer ausländischen Person in Spanien: einige Angehörige leben in Spanien, andere im Ausland; kein Angehöriger lebt in Spanien, doch der Verstorbene besaß Vermögen in Spanien; oder der Verstorbene hinterlässt Vermögen in verschiedenen Mitgliedstaaten der Union sowie in Drittstaaten.
Wir betreuen unsere Mandanten umfassend, was Folgendes umfasst:
- Bestimmung des anwendbaren Rechts für jeden Aspekt des Mandats
- Feststellung der zuständigen Gerichtsbarkeit im jeweiligen Fall
- Koordination der beteiligten Rechtsordnungen
- Vollständige Abwicklung der Erbschaft oder Immobilienübertragung (sei es durch Verkauf oder Schenkung), ohne dass eine Reise des Mandanten nach Spanien erforderlich ist
Wenn Sie nach Spanien reisen, dann nur zum Genießen. Um den Immobilienkauf kümmern wir uns.
In der heutigen Zeit ist eine persönliche Reise nach Spanien für keine mit Erbschaft oder Immobilientransaktion verbundene Angelegenheit erforderlich.
Internationale Komplexität verlangt nicht nur fachliches Wissen, sondern auch Urteilsvermögen, Erfahrung und eine vollständig erprobte Koordinationsfähigkeit.
Wenn Sie eine Angelegenheit erwägen, die juristische Präzision und Diskretion verdient, sprechen wir miteinander.
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