Forderungseinforderungen für Unternehmen und Freiberufler

BARBEITO ABOGADOS bietet einen spezialisierten Service für die Einziehung unbezahlter Kredite für Unternehmen und Gewerbetreibende an. Aufgrund der Verkürzung der Verjährungsfristen und der Möglichkeit einer Schuldnerinsolvenz ist schnelles Handeln unerlässlich. Unsere fortschrittliche Methode besteht aus einer ersten Machbarkeitsanalyse, gefolgt von einer außergerichtlichen Phase. Bei Bedarf aktivieren wir das entsprechende gerichtliche Protokoll zur Beitreibung der Schulden.

Bei Barbeito Abogados bieten wir einen speziellen Service an, damit Unternehmen oder Fachleute ihre unbezahlten Forderungen zurückfordern können.

Der Unternehmer oder Fachmann muss wissen, dass es nach dem Eintritt des Zahlungsausfalls grundlegend ist, schnell zu handeln, und das aus zwei entscheidenden Gründen:

1) Die Verjährungsfristen (die durch das Gesetz 42/2015 vom 5. Oktober drastisch verkürzt wurden), und

2) Die mögliche nachträgliche Zahlungsunfähigkeit des Schuldners.

 

Was schlagen wir bei Barbeito Abogados vor, um Ihnen bei der Rückgewinnung Ihres Geldes zu helfen?

 

Unsere Erfahrung im Bereich des Forderungseinzugs hat es uns ermöglicht, eine progressive oder gestufte juristische Methode zur Rückgewinnung unbezahlter Beträge zu entwickeln. Diese Methode besteht im Allgemeinen aus den folgenden Schritten:

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  • Analyse der Machbarkeit. Wie Ihnen, möchten auch wir unsere Zeit und Mühe nicht verschwenden. Daher werden wir Ihnen ehrlich mitteilen, ob es sinnvoll ist, den Beitreibungsprozess zu beginnen, basierend auf den von Ihnen bereitgestellten Unterlagen und anderen Umständen wie der Bonität des Schuldners, der Dauer der Schuld, der Tätigkeit und dem Standort des Schuldners usw., oder ob es vernünftiger ist, eine uneinbringliche Schuld nicht zu verfolgen, was nur dazu führen würde, dass sowohl Sie als auch wir Zeit und Geld verlieren.
  • Außergerichtliche Forderung. Wenn ein Konflikt außerhalb der Gerichte gelöst werden "kann", verstehen wir, dass er außerhalb gelöst "werden sollte". Zu diesem Zweck führen wir verschiedene außergerichtliche Maßnahmen durch, um eine einvernehmliche Zahlung zu erreichen. Diese Maßnahmen umfassen: Telefonanrufe, Einberufung zu persönlichen Gesprächen in der Kanzlei und Versand von Einschreibbriefen mit Aufforderung. All diese Maßnahmen werden nicht von einem "Schuldeneintreiber" durchgeführt, sondern von einem Anwalt, der den Schuldner vor Gericht bringen kann.
  • Gerichtliche Forderung. Nur wenn die Forderung durchsetzbar ist und nachdem alle Möglichkeiten einer außergerichtlichen Einigung ausgeschöpft wurden, aktivieren wir unser Protokoll für gerichtliche Maßnahmen. Welche gerichtlichen Wege werden aktiviert, um die Schuld und ihre Zinsen einzutreiben?
  1. Mahnverfahren. Dies ist ein gerichtlicher Weg, den wir technisch als "privilegierten Schutz der dokumentierten Forderung" bezeichnen (Rechnungen, Lieferscheine usw.) und der sich durch seine Schnelligkeit und Effizienz bei fehlender Antwort des Schuldners auszeichnet. In diesem Fall wird ein Vollstreckungstitel erlangt und die Zwangsvollstreckung wird eingeleitet, indem das Vermögen des Schuldners bis zur endgültigen Schuldensumme gepfändet und verwertet wird.
  2. Wechselklage. Wenn Ihre Forderung durch Wechsel, Schecks oder Wechselbriefe dokumentiert ist, ermöglicht die Wechselklage die Umwandlung dieses Instruments in ein Mittel zur Durchsetzung der darin festgelegten Beträge.
  3. Mündliches Verfahren. In Fällen, in denen das Mahnverfahren auf Widerspruch des Schuldners gestoßen ist und die Schuld weniger als 6.000 € beträgt, wird das mündliche Verfahren den rechtlichen Weg zur Erholung des geschuldeten Geldes bestimmen.
  4. Ordentliches Verfahren. Wenn im Rahmen des Mahnverfahrens Widerspruch des Schuldners besteht und die Höhe der Schuld 15.000 € übersteigt, ist das ordentliche Verfahren der Weg, um die Zahlung der Schuld zu erreichen.

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